Leitfaden: Förderung "Umweltschutz und Sicherheit" 2026 (ehemals De-minimis).

MAXIMIEREN SIE IHRE FLOTTENEFFIZIENZ MIT STAATLICHER UNTERSTÜTZUNG

Mit dem Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" (US) 2026 unterstützt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gezielt Unternehmen im Güterkraftverkehr dabei, ihre Flotten nachhaltiger und sicherer aufzustellen. CONWIN zeigt Ihnen Wege auf, wie Sie selbstständig und unkompliziert diese Fördermittel optimal für Ihre Flottenmodernisierung nutzen können.

Wichtiger Hinweis: Die Antragsfrist für die Förderperiode 2026 beginnt voraussichtlich am 14. April 2026 um 09:00 Uhr. Da die Mittel nach dem Windhundprinzip vergeben werden, empfehlen wir eine sofortige Einreichung zum Starttermin.

 

1. Umweltschutz und Sicherheit 2026 im Überblick

Das Programm dient der Unterstützung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen bei Investitionen in den Umweltschutz und die Sicherheit im Betrieb.

Seit 2024 läuft das Programm unter dem Namen "Umweltschutz und Sicherheit" (zuvor De-minimis). Die Förderperiode 2026 wird auf Basis der Verordnung (EU) 2023/2831 (De-minimis-Verordnung) abgewickelt, die den finanziellen Rahmen für staatliche Beihilfen festlegt.

In diesem Leitfaden klären wir die entscheidenden Fragen:

• Welche Grundlagen gelten für eine Förderung?

• Welche Termine sind für 2026 entscheidend?

• Warum ist eine neue CONWIN Telematik-Lösung eine förderfähige und kluge Investition?

 

2. Die Grundlagen des Förderprogramms

Wie in den Vorjahren richtet sich das Programm an Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.

ZEITRAHMEN UND FRISTEN

Die Antragsphase für 2026 ist zeitlich gestaffelt:

· Antragsstart: 14. April 2026 (09:00 Uhr).

· Achtung: In den letzten Jahren war das Budget oft innerhalb weniger Tage oder Wochen erschöpft. Eine frühzeitige Vorbereitung der Unterlagen im eService-Portal ist daher zwingend erforderlich.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Gefördert werden freiwillige Maßnahmen, die den Straßengüterverkehr sicherer machen oder helfen, Emissionen zu reduzieren.

BEISPIELE FÜR FÖRDERFÄHIGE MASSNAHMEN:

· Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen.

· Anschaffung von lärm- und rollwiderstandsoptimierten Reifen.

· Erwerb von effizienzsteigernden Telematiksystemen (wie die CONWIN-Lösung).

· Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung und Archivierung der Daten des digitalen Tachographen.

3. Konditionen: Wie viel wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die zum Stichtag 1. Dezember 2025 als Halter oder Eigentümer von schweren Nutzfahrzeugen (tzGm ab 3.501 kg) im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr registriert sind.

DIE FÖRDERKONDITIONEN IM DETAIL

Die Förderkonditionen im Detail:

• Max. 2.000 € pro förderfähigem Fahrzeug..

• Max. 33.000 € Gesamtförderung pro Unternehmen/Unternehmensgruppe pro Jahr.

• Erstattung von bis zu 80 % der Nettokosten der geförderten Maßnahmen.

Wichtig für 2026: Fahrzeuge, die erst nach dem Stichtag (01.12.2025) zugelassen wurden, können für die Berechnung des Förderbudgets im Erstantrag nicht berücksichtigt werden (Ausnahme: Neugründungen nach dem Stichtag).


 

4. Antragstellung und Unterlagen

Der Antrag erfolgt ausschließlich online über das BALM-eServices-Portal.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Für einen erfolgreichen Antrag benötigen Sie:

1. Fahrzeugnachweis (Anlage F): Ab 11 Fahrzeugen ist die Bestätigung der Zulassungsbehörde zwingend erforderlich. Bei bis zu 10 Fahrzeugen genügen Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I.

2. De-minimis-Erklärung: Eine Aufstellung aller erhaltenen staatlichen Beihilfen der letzten drei Jahre.

3. Identitätsnachweis: Nachweise über die Unternehmenseigenschaft.

OBERGRENZE

Der De-minimis-Rahmen liegt bei insgesamt 300.000 Euro über drei Steuerjahre hinweg.


5. Abwicklung und Fristen

Im Förderjahr 2026 können wie gewohnt maximal drei Anträge gestellt werden (ein Erstantrag und zwei Folgeanträge).

• Maßnahmenbeginn: Sie dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (oder bei ausdrücklicher Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns) bestellen.

• Umsetzungsfrist: Nach Bewilligung müssen die Maßnahmen innerhalb von 5 Monaten abgeschlossen und bezahlt sein.

• Maßnahmennummer: Die Angabe der korrekten Nummer aus dem BALM-Maßnahmenkatalog ist im Verwendungsnachweis verpflichtend.

 

6. Zuwendungsfähige Ausgaben: Leasing, Miete & Dienstleistungen

Für 2026 gelten die verschärften Regeln der Vorperiode weiter:

• Miete: Ist weiterhin nicht förderfähig.

• Leasing: Nur anrechenbar bis zur Höhe eines fiktiven Kaufpreises. Der reine Kauf der Hardware wird vom BALM administrativ am einfachsten anerkannt.

• Dienstleistungen: Beratung und Schulung sind förderfähig, sofern sie im Bewilligungszeitraum zahlungswirksam entstehen.

 

7. Checkliste der benötigten Dokumente

Stellen Sie sicher, dass folgende Unterlagen bereitliegen:

[  ] Zulassungsbescheinigung Teil I für alle Fahrzeuge.
[  ] Anlage F (amtliche Fahrzeugaufstellung) ab dem 11. Fahrzeug zwingend erforderlich!
[  ] De-minimis-Erklärung über alle Beihilfen der letzten drei Jahre.
[  ] Nachweis über die Unternehmenseigenschaft (z.B. Gewerbeanmeldung).

 

8. Warum CONWIN Telematik die beste Wahl für 2026 ist

Die Digitalisierung ist kein Trend mehr, sondern eine Notwendigkeit. CONWIN bietet Ihnen die Technologie, um Ihre Flotte profitabel und gesetzeskonform zu steuern.

IHRE VORTEILE MIT CONWIN

• Automatisierung: Reduzieren Sie manuellen Aufwand durch automatischen Tacho-Download und digitale Fahrtenbücher.

• Effizienz: Senken Sie Kraftstoffkosten durch präzise Fahrstilanalysen (OptiDrive).

• Sicherheit: Schützen Sie Ihre Fahrer und Ladung mit modernen Assistenzsystemen.

• Konformität: Wir liefern Ihnen BALM-konforme Angebote und Rechnungen, die Ihren Förderprozess beschleunigen.

 

9. Fazit für CONWIN-Kunden

Die Förderrunde 2026 startet am 14. April. Nutzen Sie die Zeit bis dahin, um Ihre Fahrzeugaufstellung (Stichtag der Zulassung auf eigenes Unternehmen: 01.12.2025) vorzubereiten und Ihre Investitionsplanung abzuschließen.

Mit einer Förderquote von bis zu 80% ist 2026 das ideale Jahr, um Ihre Flotte mit CONWIN auf das nächste Level zu heben.

BEREIT FÜR DEN ANTRAGSTART

Kontaktieren Sie uns unter www.conwin.de. Wir erstellen Ihnen gerne ein förderfähiges Angebot, damit Sie pünktlich zum Startschuss bereit sind!

Kontaktieren Sie uns gerne für ein förderfähiges Angebot:

Telefon: +49 40 6963912-0
Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr
E-Mail: info@conwin.de 

Haftungsausschluss: Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information. CONWIN übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Erteilung von Fördermitteln durch das BALM. Rechtsverbindliche Informationen erhalten Sie ausschließlich direkt beim Bundesamt für Logistik und Mobilität.

 

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